Grundsätzlich unterstützt die SLSA archäologische Projekte (Feldforschungen). Sie setzt keine expliziten Einschränkungen bezüglich wissenschaftlicher Fachrichtung. Damit hält sie sich die Möglichkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit offen, zum Beispiel bei ethnologisch-archäologisch orientierten Projekten. Das Hauptkriterium für die Gutheissung eines neuen Projektes ist die personelle Besetzung. Ein Projekt steht und fällt mit den fachlichen und menschlichen Fähigkeiten der Projektleitung.
Zudem sollte ein Projekt institutionelle Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Empfängerland fördern. Diese ermöglichen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der lokalen Bevölkerung und ihrer Regierung und erschliessen dem Empfängerland den Zugang zu seinem nationalen archäologischen Erbe.
Die SLSA unterstützt hauptsächlich aussereuropäische Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern. Sie beauftragt in der Regel Projektteams an Universitätsinstituten oder ähnlichen Institutionen (Museen, Kantonsarchäologien) mit der Durchführung von Forschungsprojekten, die zuvor durch die Gremien der SLSA (Wissenschaftliche Kommission und Ausschuss) behandelt und genehmigt werden müssen. Möglich ist auch eine Zusammenarbeit mehrerer Institutionen. Mindestens eine davon muss in der Schweiz resp. im Fürstentum Liechtenstein angesiedelt sein. Private Forschungsprojekte können nicht finanziert werden.
Die Arbeiten werden stets in direkter Fühlungnahme mit den lokalen Instanzen durchgeführt. Wenn immer möglich, sollen dabei auch einheimische Kräfte im wissenschaftlichen und grabungstechnischen Bereich miteinbezogen und geschult werden, um sie darauf vorzubereiten, die Forschungen früher oder später selber zu betreuen. Die Projekte der SLSA verschaffen zudem der lokalen Bevölkerung Arbeit und Verdienst. Gleichzeitig bietet sich jungen Archäologinnen und Archäologen die Gelegenheit, Einblick in die Verhältnisse fremder Länder zu gewinnen bzw. die Probleme der dortigen Forschung und deren Exponenten kennen zu lernen.
Selbstverständlich ist der Grundsatz, dass alle Funde in den Gastländern verbleiben bzw. nur mit Einverständnis der dortigen Behörden und Fachkollegen kurzfristig zur Restaurierung und wissenschaftlichen Bearbeitung oder für eine temporäre Ausstellung nach Europa ausgeführt werden dürfen.
Ihre Projektvorschläge
Falls Sie der SLSA ein Projekt unterbreiten wollen, senden Sie ein schriftliches Gesuch an die Geschäftsstelle unter Verwendung des oben aufrufbaren Projektantrages und den dort aufgeführten Anhängen.
Die Geschäftsstelle wird dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Sie über das weitere Vorgehen infomieren.