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STIFTUNG

Die «Schweizerisch-Liechtensteinische Stiftung für Archäologische Forschungen im Ausland» (SLSA) wurde 1986 unter der persönlichen Beteiligung von S.D. Fürst Hans-Adam II. von Liechtenstein gegründet. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, im Rahmen internationaler archäologischer Solidarität zur Erforschung und Rettung archäologischer Fundstellen, Monumente und Objekte in Ländern beizutragen, die an kultureller Entwicklungszusammenarbeit interessiert sind. Der Fokus ihrer Förderung liegt auf Entwicklungs- und Schwellenländern, die vom Know-how der hoch entwickelten Schweizer Archäologie besonders profitieren können. Die Stiftung untersteht der Aufsicht des Eidgenössischen Departements des Innern.

Gemäss Stiftungsurkunde konstituiert sich die SLSA aus dem Stiftungsrat, der Stiftungsversammlung und der Kontrollstelle. Als weitere Organe hat der Stiftungsrat einen Stiftungsrats-Ausschuss, eine Wissenschaftliche Kommission und einen Finanzkommission eingesetzt; die laufenden Geschäfte werden von einem Geschäftsführer im Generalsekretariat erledigt.

Der Stiftungsrat besteht aus mindestens 9 Mitgliedern, mindestens 4 davon müssen aus der Wissenschaft stammen. Zurzeit zählt der Stiftungsrat 13 Mitglieder. Er ist zuständig für die operative Ausrichtung der Stiftung im Rahmen der Stiftungsurkunde, Festlegung der internen Organisation der Stiftung, Wahlen der Kommissionsmitglieder und der Revisionsstelle, Abnahme des Tätigkeitsberichts und der Jahresrechnung sowie für die Genehmigung des Budgets. Er tagt mindestens einmal jährlich.

Während des Jahres trifft der Stiftungsrats-Ausschuss die laufenden Entscheide. Er besteht aus dem Stiftungsratspräsidenten, zwei Vizepräsidenten, den Präsidenten der beiden Kommissionen und allfälligen Beisitzern. Der Ausschuss genehmigt insbesondere die von der Stiftung geförderten Projekte und legt den Förderbeitrag fest, und er kontrolliert die Anlage des Finanzvermögens.

Beraten wird der Ausschuss von den beiden Expertengremien der Wissenschaftlichen Kommission und der Finanzkommission.

Ausschuss, Wissenschaftliche Kommission und Finanzkommission tagen in der Regel zwei Mal jährlich, bei Bedarf auch öfters. Alle Stiftungsräte und Gremienmitglieder arbeiten ehrenamtlich; der Geschäftsführer, der die laufenden Geschäfte erledigt und für die Herausgabe der Publikationen verantwortlich ist, ist in einem Teilzeitpensum angestellt.

An der Stiftungsversammlung werden die Gönnermitglieder in der Regel einmal jährlich über die Stiftungstätigkeit informiert. Sie findet traditionell auf Einladung des Präsidenten im Zunfthaus zur Waag statt, zusammen mit einem Gastvortrag zu einem der geförderten Projekte.

Für die Gönnermitglied werden daneben in unregelmässigen Abständen Führungen durch Museen, Mitgliederreisen oder Einladungen zu Vorträgen angeboten.

Die externe Kontrollstelle prüft die Jahresrechnung der Stiftung und erstattet darüber einen schriftlichen Bericht. Seit 2017 übt die Finanzkontrolle der Stadt Zürich diese Funktion aus.

Archäologie schafft die Grundlagen zum Verständnis menschlicher Kultur